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Š 2004
Medienbüro Dirk Ebel
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Das Aufnahmeverfahren der Tagesstätte:
Aufnahmevoraussetzungen sind der Wohnsitz im Sektor 9 der
Stadt Köln (Mülheim, Buchheim, Buchforst, Holweide,
Dellbrück, Höhenhaus, Dünnwald, Stammheim und
Flittard), die Fähigkeit sowohl die Tagesstätte selbstständig
aufsuchen als auch die Fähigkeit, Zeiten außerhalb der Einrichtung
selbständig verbringen zu können.
Entsprechend den Richtlinien des Landschaftsverbandes Rheinland
als Kostenträger der Maßnahme, müssen folgende Aufnahmebedingungen
erfüllt werden:
bei dem örtlichen Sozialhilfeträger ist der Antrag auf Wiedereingliederungshilfe
zu stellen;
eine fachärztliche Stellungnahme die Auskunft über Diagnose,
Zustandsbild und Notwendigkeit der beantragten
Maßnahme gibt, ist diesem beizufügen.
Im Bedarfsfalle sind die Mitarbeiter bei der Antragstellung
behilflich.
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