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OSKAR - Voraussetzungen:
In der Regel kommt eine medizinische Rehabilitation
bei OSKAR in Frage, wenn
• bei erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit
die drohende Erwerbsminderung oder -unfähigkeit
abgewendet werden kann oder
• die bereits geminderte Erwerbsfähigkeit
wesentlich gebessert, wiederhergestellt
oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden
kann oder
• bei teilweise geminderter Erwerbsfähigkeit
ohne Aussicht auf Besserung der Arbeitsplatz
erhalten werden kann.
Für die Prüfung dieser Fragen durch die Rentenversicherung
muss eine ärztliche Stellungnahme zum aktuellen
Gesundheitszustand vorliegen.
Zwei mögliche Finanzierungswege, um Leistungen
der medizinischen Rehabilitation in Anspruch zu nehmen,
sind:
1. Finanzierung über die Rentenversicherung:
Dabei muss eine der folgenden versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Rentenversicherung erfüllt
sein.
• Wartezeit von 15 Jahren seit Beginn sozialversicherungspflichtiger
Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
• 6 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in
den letzten 2 Jahren
• Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
(zeitlich befristete Renten)
• Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren bei verminderter
oder in absehbarer Zeit gefährdeter
Erwerbsfähigkeit
• Anspruch auf große Witwenrente
2. Finanzierung über die Krankenversicherung:
Im Einzelfall kann die Kostenübernahme durch die
Krankenkassen (nach ärztlichem Attest) dann versucht
werden, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:
• Vermeidung stationärer Krankenhausaufenthalte
• Verkürzung einer laufenden stationären
Behandlung
• Ersatz von stationären Reha- Maßnahmen
• Verkürzung der Arbeitsunfähigkeit
und Wiederherstellung der Arbeits- Erwerbsfähigkeit
• Vermeidung von Chronifizierung akuter Erkrankungen
Aufnahmeverfahren zur ambulanten medizinischen Rehabilitation:
In der Regel findet zunächst - nach telefonischer
Voranmeldung - ein Informationsgespräch bei OSKAR
statt, in dem die Rehabilitationsziele, der Rehabilitationsbedarf
und die Angebotsmöglichkeiten von OSKAR gemeinsam
besprochen werden.
Gerne können Angehörige, Betreuer, Freunde
zur Unterstützung mitkommen.
Danach kann bei weiterem Interesse ein Antrag zur medizinischen
Rehabilitation an den jeweiligen Kostenträger gestellt
werden. Die notwendigen Antragsformulare stellen wir,
wenn nötig, zur Verfügung,
Wir bieten unsere Unterstützung für die Antragstellung
an den Kostenträger und bei der Abklärung der
Voraussetzungen an.
Hilfreich sind dabei:
• Persönliche Daten wie z.B. Geburtsdaten,
Adresse, Rentenversicherungsnummer
• Abschlussberichte von Kliniken
• Arztberichte
Nach Zustimmung des Leistungsträgers wird ein Aufnahmedatum
vereinbart.
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