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Die Aufnahme in das Machabäerhaus
erfolgt in der Regel im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder
aufgrund einer von einem Arzt für Psychiatrie oder einem
dafür vorgesehenen Dienst festgestellten Notwendigkeit.
Entsprechend dem Charakter der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung
sollten die psychisch Erkrankten möglichst aus dem
Versorgungsgebiet der Stadt Köln stammen.
Zum Klientel gehören Menschen mit
schweren Neurosen, Psychosen sowie Personen mit Borderline - Struktur.
Darüber hinaus bieten wir Menschen mit einer diagnostizierten
Mehrfachproblematik der oben genannten Störungen in Verbindung
mit Sucht, psychosomatischen Erkrankungen und Essstörungen ein
Rehabilitationsangebot.
In der Regel handelt es sich um psychisch
Erkrankte,
- die
zur Heilung, Besserung oder Verhütung der Verschlimmerung von
Krankheit und zur Stabilisierung und Anpassung an die Anforderungen des
Alltags noch medizinischer oder medizinisch-beruflicher
Rehabilitationsmaßnahmen bedürfen, oder
- die aufgrund der Erkrankung oder durch
Folgeschäden (Hospitalisierung) in ihrer psychischen und
physischen Belastbarkeit, in ihrer selbstständigen
Lebensführung oder in ihrer sozialen Kontaktfähigkeit
so beeinträchtigt sind, dass sie umfassende rehabilitative
Förderung benötigen, oder
- die als Folge ihrer Erkrankung und durch
damit verbundene schwierige Beziehungsverhältnisse zu
Verwandten, Partnern, etc. bisher keine Gelegenheit hatten, ein
möglichst selbständiges Leben zu führen, oder
- die nach einem oder mehreren
Krankenhausaufenthalten zunächst wieder eine Arbeit aufnehmen
konnten, dann aber wegen auftretender Überforderung und / oder
fehlender begleitender Rehabilitationsmaßnahmen
Rückfälle erlitten haben und denen dadurch ein
beruflicher Abstieg oder Erwerbslosigkeit droht, oder
- die im Rahmen ihrer psychischen Erkrankung
mit der Schul- oder Berufsausbildung gescheitert sind und somit noch
keine stabile Berufsrolle gefunden haben.
Grundsätzlich können
Personen nicht aufgenommen werden,
- die
jünger als 18 Jahre sind,
- bei denen eine primäre Sucht
vorliegt,
- bei denen eine Minderbegabung mittleren
oder stärkeren Ausmaßes vorliegt,
- bei denen eine größere
hirnorganische Schädigung besteht,
- die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
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