Wir geben in unseren Sprechstunden ausführliche
Information über unsere Angebote, unsere Hilfe
und Möglichkeiten. Ebenfalls informieren Sie über
Alternativen wie Kliniken, Wohnheime oder andere SPZ
- Dienste.
Bei konkretem Interesse wird der persönliche
Hilfebedarf des Bewerbers mit Hilfe des LVR - Hilfeplans
(IHP) ermittelt. Dieses geschieht im Einzelgespräch
zwischen dem Bewerber und einem Mitarbeiter des BeWo.
der so beschriebene Hilfebedarf wird in der monatlich
stattfindenden Hilfeplankonferenz (HPK) erörtert
und auf Schlüssigkeit überprüft.
Spätestens nachdem der LVR den Bedarf bestätigt,
erfolgt die direkte Aufnahme ins BeWo.
Bei WG - Bewerbungen haben die dortigen Bewohner
ein zusätzliches Mitspracherecht.
Das Betreuungsverhältnis wird mit einem Betreuungsvertrag
des Kölner Vereins für Rehabilitation begründet.
Bei Aufnahme in eine WG wird mit dem Klienten zusätzlich
ein Mietvertrag abgeschlossen, der nicht mit dem Betreuungsvertrag
gekoppelt ist.
Den Hilfeplan des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
gibt es hier...
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